Allgemeine Geschäftsbedingungen

Top Line Electronic GmbH
Tellistrasse 116
5000 Aarau
Schweiz

Version 1.3
Stand: 28. August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die allgemeinen Bedingungen für Leistungen der Top Line Electronic GmbH, Tellistrasse 116, 5000 Aarau, Schweiz («Top Line») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden («Kunde»).

Sie gelten insbesondere für IT-Dienstleistungen, Beratung, Support und Wartung, Lieferung und Installation von Hard- und Software, Softwarelizenzierung, Cloud- und Managed Services, Backup-, Hosting-, Housing- und Colocation-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und Webanwendungen sowie Internet- und Telekommunikationsdienste.

1.2 Die AGB gelten, wenn in einem Vertrag, einer Offerte, Auftragsbestätigung, Bestellung oder sonstigen Vereinbarung auf sie verwiesen wird.

1.3 Besteht zwischen Top Line und dem Kunden ein separater Rahmenvertrag, finden diese AGB auf die vom Rahmenvertrag erfassten Leistungen keine Anwendung. In diesem Fall richtet sich die Vertragsbeziehung nach dem Rahmenvertrag sowie den darauf gestützten Vereinbarungen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Verträge, Offerten, Auftragsbestätigungen, Bestellungen sowie besondere Service-, Produkt- oder Leistungsbedingungen gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.

1.5 Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande:

  • durch schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte von Top Line;
  • durch Bestellung des Kunden und entsprechende Auftragsbestätigung von Top Line;
  • durch Unterzeichnung eines Vertrags; oder
  • durch Inanspruchnahme einer vom Kunden bestellten oder ihm bereitgestellten Leistung.

2.2 Sofern in einer Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist, ist Top Line während 14 Tagen an die Offerte gebunden.

2.3 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung von Top Line. Daraus entstehender Mehraufwand und zusätzliche Kosten werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.

3. Leistungen

3.1 Art, Umfang und Eigenschaften der von Top Line geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Offerte, Auftragsbestätigung, Bestellung oder Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen von Top Line verrechnet.

3.2 Top Line erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.

3.3 Top Line ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeitende, Hilfspersonen, Subunternehmer, Hersteller, Netzbetreiber, Carrier, Cloudanbieter und andere Drittanbieter beizuziehen.

3.4 Termine, Lieferfristen, Projektpläne und Zeitangaben gelten grundsätzlich als planerische Richtwerte, sofern deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3.5 Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt Top Line rechtzeitig sämtliche Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Zugänge, Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

4.2 Der Kunde gewährt Top Line soweit erforderlich Zugriff auf Systeme, Netzwerke, Räumlichkeiten und Geräte.

4.3 Verzögerungen, zusätzlicher Aufwand oder sonstige Folgen, die aus einer nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand kann nach den jeweils gültigen Ansätzen von Top Line verrechnet werden.

5. IT-Dienstleistungen und Support

5.1 Top Line erbringt Support-, Beratungs-, Installations- und Administrationsleistungen ausschliesslich im vereinbarten Umfang.

5.2 Keine allgemeine Überwachungs- oder Wartungspflicht

Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über Managed Services, Monitoring, Wartung oder ein Service Level Agreement («SLA») besteht, übernimmt Top Line keine laufende Überwachung, Wartung oder Betreuung der IT-Systeme des Kunden.

Insbesondere besteht ohne entsprechende Vereinbarung keine Verpflichtung von Top Line,

  • Systeme laufend auf Störungen zu überwachen;
  • den Kunden auf nachträglich bekannt werdende Sicherheitslücken hinzuweisen;
  • Updates oder Patches zu installieren;
  • den Zustand von Backup-Systemen laufend zu überprüfen;
  • Hardware oder Software auf bevorstehendes End-of-Life oder End-of-Support zu überwachen.

Nach Abschluss eines Einzelauftrags liegt die laufende Betreuung der betreffenden Systeme wieder in der Verantwortung des Kunden.

5.3 Eingriffe des Kunden oder von Dritten in durch Top Line betreute Systeme können Auswirkungen auf Betrieb, Sicherheit und Supportfähigkeit haben. Top Line ist nicht verantwortlich für daraus entstehende Störungen oder Schäden, soweit diese durch solche Eingriffe verursacht wurden.

6. Lieferung von Hardware

6.1 Art, Menge und Preis gelieferter Hardware ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung oder Offerte.

6.2 Liefertermine von Herstellern, Distributoren und Logistikpartnern sind grundsätzlich unverbindlich. Top Line haftet nicht für Lieferverzögerungen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.

6.3 Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe an den Kunden beziehungsweise beim Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.

6.4 Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Forderungen Eigentum von Top Line. Top Line ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Kunde wirkt an einer allfällig erforderlichen Eintragung mit.

6.5 Der Kunde hat offensichtlich erkennbare Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen unverzüglich mitzuteilen.

7. Fremdhardware und Fremdsoftware

7.1 Installiert, integriert oder betreut Top Line Hardware oder Software, welche nicht durch Top Line beschafft wurde, übernimmt Top Line keine Gewähr für deren Kompatibilität, Funktionsfähigkeit, Leistungsfähigkeit oder Eignung für die bestehende Umgebung.

7.2 Zusätzlicher Aufwand aufgrund von Defekten, inkompatiblen Komponenten, fehlenden Treibern, fehlerhaften Herstellerangaben oder sonstigen Problemen solcher Produkte wird nach Aufwand verrechnet.

7.3 Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller hat der Kunde grundsätzlich selbst geltend zu machen, sofern Top Line nicht ausdrücklich mit deren Abwicklung beauftragt wurde.

8. Software, Lizenzen, Cloud- und Drittanbieterleistungen

8.1 Bei Hardware, Software, Lizenzen, Cloud-Services und anderen Leistungen von Drittanbietern gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs-, Vertrags- und Produktbedingungen des betreffenden Drittanbieters, soweit diese für das betreffende Produkt oder die betreffende Leistung anwendbar sind.

8.2 Soweit Top Line solche Leistungen als Reseller, Vermittler oder technischer Dienstleister bereitstellt, richtet sich der jeweilige Leistungsumfang insbesondere nach den Bedingungen und technischen Möglichkeiten des Drittanbieters.

8.3 Top Line haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Umstände im Verantwortungsbereich von Drittanbietern, insbesondere für:

  • herstellerseitige Störungen oder Ausfälle;
  • Änderung oder Einstellung von Produkten oder Diensten;
  • Änderungen von Funktionalitäten;
  • Änderungen von Lizenzmodellen oder Herstellerbedingungen;
  • Sicherheitsvorfälle im Verantwortungsbereich des Drittanbieters.

8.4 Preisänderungen von Herstellern, Distributoren, Lizenzgebern und anderen Drittanbietern können entsprechend Ziffer 15 an den Kunden weitergegeben werden.

8.5 Bei Microsoft-Onlinediensten gelten zusätzlich die jeweils anwendbaren Microsoft-Vertrags- und Lizenzbedingungen.

9. Wiederkehrende Leistungen, Abonnemente und Managed Services

9.1 Diese Bestimmungen gelten für wiederkehrende Leistungen und Dauerschuldverhältnisse, insbesondere für Managed Services, Wartungs- und Serviceverträge, SaaS- und Cloud-Dienste, Software- und Lizenzabonnemente, Internet- und Telekommunikationsdienste, SIP- und Telefoniedienste sowie Mobilfunk- und Business-Abonnemente.

9.2 Leistungsumfang, Abrechnung, Mindestvertragsdauer, Vertragsdauer, Kündigungsfrist, Reaktionszeiten und allfällige Service Levels ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Offerte, Auftragsbestätigung, Bestellung oder Leistungsbeschreibung.

9.3 Vereinbarte Mindestvertragsdauern von insbesondere 12, 24 oder 36 Monaten sind verbindlich. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals auf das Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich. Abweichende Laufzeiten oder Kündigungsfristen im jeweiligen Vertrag oder Produkt gehen diesen AGB vor.

9.4 Wünscht der Kunde während einer vereinbarten Mindestvertragsdauer eine vorzeitige Vertragsauflösung, bedarf diese der Zustimmung von Top Line. Im Falle einer solchen vorzeitigen Auflösung bleiben die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende geschuldeten wiederkehrenden Entgelte sowie allfällige tatsächlich anfallende Drittanbieter-, Netzbetreiber-, Carrier-, Lizenz-, Hardware-, Deaktivierungs- oder sonstige Beendigungskosten geschuldet. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Rechte des Kunden.

9.5 Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit oder Entstörungszeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

9.6 Top Line darf Wartungs-, Update- und Sicherheitsarbeiten durchführen. Geplante Arbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und bei wesentlichen Auswirkungen vorgängig angekündigt. Dringende Sicherheits- oder Störungsbehebungsmassnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.

10. Internet- und Telekommunikationsdienste

10.1 Leistungsumfang

Der konkrete Internet- oder Telekommunikationsdienst, insbesondere Anschlussstandort, Zugangstechnologie, Bandbreite, IP-Adressen, Hardware, einmalige und wiederkehrende Gebühren sowie Vertragsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung, Offerte oder Auftragsbestätigung.

10.2 Netzbetreiber und Vorleistungspartner

Top Line ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Carrier, Netzbetreiber und andere Vorleistungspartner einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Verwendung eines bestimmten Vorleistungspartners, Übertragungsweges oder einer bestimmten Netztechnologie besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

10.3 Bandbreite

Sofern nicht ausdrücklich eine garantierte Bandbreite vereinbart wurde, stellen angegebene Bandbreiten die technisch maximal beziehungsweise vertraglich vorgesehene Anschlussgeschwindigkeit dar. Die tatsächlich erreichbare Datenübertragungsrate kann insbesondere aufgrund von Netzlast, Endgeräten, internen Netzwerken des Kunden, WLAN, Gegenstellen, Internet-Routing und anderen technischen Umständen variieren.

10.4 Verfügbarkeit

Ohne ausdrücklich vereinbartes SLA besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Entstörungszeit. Top Line strebt eine bestmögliche Verfügbarkeit an, kann einen jederzeit unterbrechungsfreien Betrieb jedoch nicht gewährleisten.

10.5 Wartung und Störungen

Netzbetreiber, Carrier und Top Line sind berechtigt, Wartungs-, Ausbau-, Sicherheits- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Soweit möglich werden vorhersehbare grössere Unterbrechungen angekündigt.

10.6 IP-Adressen

IP-Adressen werden dem Kunden zur Nutzung überlassen und gehen nicht in dessen Eigentum über. Top Line ist berechtigt, IP-Adressen aus technischen, betrieblichen, regulatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen zu ändern. Statisch zugesicherte IP-Adressen werden nach Möglichkeit beibehalten.

10.7 Kundenequipment

Für Router, Firewalls, Verkabelung, WLAN und andere kundenseitige Infrastruktur trägt der Kunde die Verantwortung, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil einer Leistung von Top Line sind.

10.8 Missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung

Der Kunde darf Internet- und Telekommunikationsdienste nicht rechtswidrig oder missbräuchlich verwenden. Insbesondere unzulässig sind Nutzungen, welche die Sicherheit oder Stabilität von Netzen und Systemen gefährden, der Verbreitung von Schadsoftware oder Spam dienen, Angriffe auf Systeme Dritter ermöglichen oder durchführen, gegen schweizerisches Recht verstossen oder Rechte Dritter verletzen.

Bei einer erheblichen Gefährdung von Netzen oder Systemen oder bei einer offensichtlich rechtswidrigen Nutzung darf Top Line die betreffende Leistung vorübergehend einschränken oder sperren. Soweit es die Umstände erlauben, wird der Kunde vorgängig informiert.

10.9 Standortwechsel

Internetanschlüsse sind grundsätzlich an den vereinbarten Standort gebunden. Bei einem Umzug prüft Top Line die Verfügbarkeit am neuen Standort. Ein Anspruch auf identische Technologie, Bandbreite oder Preise besteht nicht. Kann die Leistung am neuen Standort nicht zu vergleichbaren Bedingungen erbracht werden, vereinbaren die Parteien das weitere Vorgehen.

10.10 Einstellung oder Änderung einer Vorleistung

Wird eine für den Dienst erforderliche Vorleistung oder Technologie durch einen Netzbetreiber oder Carrier eingestellt oder wesentlich verändert, ist Top Line berechtigt, dem Kunden eine technisch und wirtschaftlich angemessene Ersatzlösung anzubieten. Ist eine Fortführung nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, kann Top Line die betroffene Leistung unter Einhaltung einer angemessenen Frist beenden.

11. Datensicherung und Datenverantwortung

11.1 Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Top Line übernimmt Verantwortung für Datensicherung und Wiederherstellung nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil einer entsprechenden Leistung ist.

11.2 Allein die Lieferung, Installation oder Betreuung eines Servers, NAS, Storage-Systems, Computers oder Cloud-Speichers begründet keine Verpflichtung von Top Line zur Datensicherung.

11.3 Besteht ein Backup-Service, erstreckt sich die Verantwortung von Top Line ausschliesslich auf die darin ausdrücklich bezeichneten Systeme und Datenquellen. Nicht aufgeführte Systeme und Daten bleiben in der Verantwortung des Kunden.

11.4 Soweit vereinbart, ergeben sich Backup-Umfang, Aufbewahrungszeiten, Recovery Point Objectives («RPO») und Recovery Time Objectives («RTO») aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

12. Preise und Abrechnung

12.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Dienstleistungen nach dem effektiv angefallenen Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen von Top Line verrechnet.

12.2 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

12.3 Material, Fremdleistungen, Versand-, Reise-, Park- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

12.4 Wiederkehrende Leistungen werden gemäss vereinbartem Abrechnungsintervall im Voraus oder nachträglich in Rechnung gestellt.

13. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

13.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

13.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gilt der gesetzliche Verzugszins, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13.3 Top Line ist nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen einzustellen oder einzuschränken.

13.4 Die Einstellung einer Leistung aufgrund Zahlungsverzugs entbindet den Kunden nicht von laufenden vertraglichen Zahlungspflichten.

13.5 Notwendiger Aufwand für Sperrung, Wiederaufschaltung, Inkasso und Wiederinbetriebnahme kann dem Kunden in angemessenem Umfang verrechnet werden.

13.6 Top Line kann weitere Leistungen bei Zahlungsverzug von der vollständigen Begleichung offener Forderungen sowie, soweit sachlich gerechtfertigt, von Vorauszahlungen oder Sicherheiten abhängig machen.

13.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Top Line mit Gegenforderungen zu verrechnen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von Top Line anerkannt wurden.

14. Vertragsdauer und Kündigung

14.1 Vertragsdauer, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich primär aus dem jeweiligen Vertrag, der Offerte, Auftragsbestätigung, Bestellung oder produktspezifischen Bedingungen. Für wiederkehrende Leistungen gelten ergänzend die Bestimmungen von Ziffer 9.

14.2 Soweit für eine wiederkehrende Leistung keine Vertragsdauer oder Kündigungsfrist vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Monats gekündigt werden.

14.3 Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung erstmals auf deren Ablauf möglich. Eine vorzeitige Auflösung richtet sich nach Ziffer 9.4.

14.4 Kündigungen erfolgen mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, sofern im jeweiligen Vertrag keine strengere Form vorgesehen ist.

14.5 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere erheblicher oder wiederholter Zahlungsverzug, schwerwiegender Missbrauch von Leistungen, erhebliche Verletzung von Lizenz- oder Nutzungsbedingungen, Gefährdung der Sicherheit von Systemen oder Netzen sowie die dauerhafte Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

15. Preisanpassungen

15.1 Top Line ist berechtigt, Preise wiederkehrender Leistungen anzupassen, insbesondere aufgrund von Änderungen von Hersteller-, Lieferanten-, Carrier- oder Netzbetreiberpreisen, Lizenz- und Cloudpreisen, Wechselkursen, gesetzlichen Abgaben und Steuern oder erheblichen Änderungen der für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten.

15.2 Preisänderungen werden dem Kunden grundsätzlich mindestens 90 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

15.3 Bei einer wesentlichen Preiserhöhung kann der Kunde die betroffene wiederkehrende Leistung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung kündigen, sofern die Preiserhöhung nicht lediglich auf einer Änderung gesetzlicher Steuern oder Abgaben oder auf einer vertraglich bereits vereinbarten Preis- oder Indexanpassung beruht.

15.4 Davon abweichende Preisanpassungsmechanismen von Drittprodukten oder individuell vereinbarte Preisgleitklauseln bleiben vorbehalten.

16. Gewährleistung

16.1 Top Line gewährleistet, eigene Leistungen fachgerecht und mit der vereinbarten Sorgfalt zu erbringen.

16.2 Bei Drittprodukten richten sich Garantie und Gewährleistung grundsätzlich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten, soweit gesetzlich zulässig.

16.3 Top Line übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass Produkte oder Leistungen für einen nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck geeignet sind, mit jeder beliebigen Drittsoftware oder Hardware zusammenarbeiten oder jederzeit störungsfrei und unterbrechungsfrei funktionieren.

16.4 Eingriffe, Veränderungen oder nicht freigegebene Konfigurationsänderungen durch den Kunden oder Dritte können Gewährleistungsansprüche ausschliessen, soweit diese für den geltend gemachten Mangel ursächlich sind oder dessen Behebung wesentlich erschweren.

17. Haftung

17.1 Die Haftung von Top Line für dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung des jeweiligen Vertrags oder Auftrags aus irgendwelchen Rechtsgründen (wie Verzug, Nicht- oder Schlechterfüllung, Sorgfaltsverletzung oder Sachgewährleistung) durch Top Line und deren Erfüllungsgehilfen zugefügte direkte Sach- und Vermögensschäden beträgt insgesamt maximal 20 % der im jeweiligen Vertrag oder Auftrag vereinbarten Pauschalvergütung beziehungsweise, wenn keine solche vereinbart wurde, 20 % der bis dahin in Rechnung gestellten Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, jedoch maximal CHF 10'000 je Vertrag oder Auftrag. Diese Begrenzung gilt nicht für schuldhaft verursachte Personenschäden.

17.2 Jede Haftung oder Verpflichtung von Top Line und deren Hilfspersonen aus oder im Zusammenhang mit einer nicht richtigen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden, für Datenverlust sowie für indirekte oder Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Produktionsausfall, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17.3 Top Line haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten und sachgemässen Erfüllung ihrer Leistungen gehindert wird. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend der Dauer und den Auswirkungen solcher Umstände.

17.4 Top Line haftet nicht für widerrechtlich gespeicherte Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch den Kunden sowie nicht für die Verfügbarkeit, Funktionsweise oder Performance von Dienstleistungen, die durch Drittanbieter zur Verfügung gestellt werden, für Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle bei Drittanbietern, für Änderungen von Funktionalität, Preisen oder Bedingungen durch Hersteller oder Anbieter sowie für die Einstellung oder Änderung von Diensten durch Drittanbieter.

17.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.

18. Höhere Gewalt und Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs

18.1 Top Line haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsausfälle oder Leistungseinschränkungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche Top Line trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Anordnungen, grossflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle sowie vergleichbare Ereignisse.

18.2 Vertragliche Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend der Dauer und den Auswirkungen des Ereignisses.

19. Datenschutz und Vertraulichkeit

19.1 Top Line und der Kunde beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

19.2 Top Line bearbeitet Personendaten und andere Informationen des Kunden soweit dies für Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Leistungserbringung, Administration, Abrechnung, Support und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

19.3 Weitere Informationen über die Bearbeitung von Personendaten durch Top Line ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

19.4 Beide Parteien verpflichten sich, nicht allgemein bekannte Unterlagen und Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

19.5 Soweit Top Line im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet und dies datenschutzrechtlich erforderlich ist, schliessen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab.

20. Änderungen der AGB

20.1 Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.

20.2 Top Line kann die AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern.

20.3 Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen können Änderungen vorgenommen werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher, regulatorischer, technischer oder betrieblicher Entwicklungen. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig in Textform informiert.

20.4 Führen Änderungen zu einer wesentlichen Verschlechterung der vertraglichen Stellung des Kunden, erhält der Kunde ein angemessenes Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung, soweit die Änderung nicht zwingend aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben erforderlich ist.

21. Übertragung des Vertrags

21.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Top Line auf Dritte übertragen.

21.2 Top Line kann Verträge im Rahmen einer Unternehmensübertragung, Umstrukturierung oder Übertragung eines Geschäftsbereichs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dem Kunden dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

22.2 Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, Aarau.

22.3 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

22.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Aarau, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumenten, bleiben vorbehalten.